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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Artikel 1 - Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung eines dem Vermieter gehörenden Fahrzeugs an einen Mieter für eine im Mietvertrag festgelegte Dauer, zu einem Preis und zu den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen.

Artikel 2 - Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich:

  • Verwenden Sie das Fahrzeug entsprechend seinem normalen Zweck.
  • Nicht an nicht genehmigten Wettbewerben, Rennen oder Nutzungen teilzunehmen;
  • Das Fahrzeug darf nicht verliehen, untervermietet oder übertragen werden;
  • Transportieren Sie keine gefährlichen oder illegalen Güter;
  • Beachten Sie geografische Beschränkungen (siehe Artikel 3).

Jeder Verstoß gegen diese Regeln führt zum Erlöschen der Versicherungsgarantien und zur Rechnungsstellung aller Schäden.

Artikel 2a - Gültigkeitsbedingungen des Führerscheins

Der Mieter sowie jede zum Führen des gemieteten Fahrzeugs berechtigte Person müssen je nach Fahrzeugtyp folgende Bedingungen erfüllen:

  • 50-ccm-Fahrzeug: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen AM- oder B-Führerschein besitzen.
  • 125-ccm-Fahrzeug: Mindestens 20 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse A1, A2 oder B mit 7 Stunden Fahrausbildung besitzen, der mindestens 2 Jahre gültig ist.
  • Yamaha TMAX 560 oder gleichwertig (über 125 ccm): Sie müssen mindestens 23 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse A2 oder A besitzen, der mindestens 2 Jahre gültig ist.

Die bei der Buchung vorzulegenden Dokumente sind:

  • Ein Original-Führerschein (leserlich und gültig),
  • Ein gültiges Ausweisdokument, - ein Adressnachweis, der nicht älter als 3 Monate ist (der Vermieter kann diesen nach eigenem Ermessen verlangen),
  • Für Nichtansässige: eine internationale Genehmigung, wenn die Genehmigung nicht auf Französisch verfasst ist.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Anmietung zu verweigern, wenn die vorgelegten Dokumente als nicht konform, gefälscht, abgelaufen oder nicht übersetzt gelten.

Im Falle falscher Angaben oder Nichteinhaltung der Fahrbedingungen wird die Anmietung ohne Rückerstattung storniert und der Mieter bleibt für alle Schäden oder Verstöße voll haftbar, ohne dass er Anspruch auf eine Versicherung hat.

Bei Vorlage eines ungültigen, ungeeigneten oder gefälschten Führerscheins kann der Vermieter die Miete ohne Rückerstattungsmöglichkeit stornieren und einen bereits gezahlten Betrag als Vertragsstrafe einbehalten.

Artikel 3 - Geografische Beschränkung

Das Mietfahrzeug darf nur auf Korsika gefahren werden, es sei denn, der Vermieter hat eine schriftliche Genehmigung. Jede Nutzung außerhalb dieses Gebiets führt zu:

  • Kündigung des Versicherungsschutzes;
  • Abrechnung der Fahrzeugrückführungskosten, Mindestpaket: 500 EUR.

Artikel 4 - Dauer und Verlängerung

Die Mietdauer ist im Vertrag festgelegt. Verlängerungswünsche müssen vor Vertragsende schriftlich bestätigt werden. Für
unberechtigte Verlängerungen werden 100 Euro pro angefangenem Tag berechnet, unbeschadet rechtlicher Schritte.

Artikel 5 - Zustand des Fahrzeugs

Bei der Fahrzeugübergabe und -rückgabe wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Für nicht gemeldete Schäden haftet der Mieter. Datierte Fotos können als Beweismittel dienen.

Artikel 6 - Kraftstoff und Reinigung

  • Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Gebühr von 30 € + fehlender Kraftstoff erhoben.
  • Das Fahrzeug muss sauber zurückgegeben werden. Bei übermäßiger Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr von 50 € erhoben.

Artikel 7 - Kaution / Sicherheitsleistung

Vor der Fahrzeugübergabe ist per Bankeinzug eine Kaution in Höhe von XXX EUR zu hinterlegen.
Diese Kaution kann in folgenden Fällen ganz oder teilweise einbehalten werden:

  • Fahrzeugschäden;
  • Verspätete Rückgabe;
  • Reinigungs- oder Treibstoffkosten;
  • Nichtzahlung von Bußgeldern.

Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von maximal 15 Tagen abzüglich etwaiger Gebühren.

Artikel 8 - Zahlung und Stornierung

Der Mietpreis ist bei Reservierung bzw. Fahrzeugübergabe in voller Höhe fällig.

  • Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Fahrzeugabholung werden 100 % des Mietbetrags einbehalten.
  • Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 9 - Versicherung und Selbstbeteiligung

Das Fahrzeug ist durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Bei einem Unfall, für den die Partei verantwortlich ist oder bei dem kein Dritter identifiziert werden kann:

  • Es gilt eine nicht komprimierbare Selbstbeteiligung von 1.000 € bis 3.500 €, abhängig vom reservierten Fahrzeug;
  • Diese Selbstbeteiligung fällt auch bei Diebstahl oder Vandalismus an.

Die folgenden Fälle sind nicht abgedeckt:

  • Fahren durch eine nicht autorisierte Person;
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln;
  • Nutzung des Fahrzeugs außerhalb des Vertrags- oder geografischen Gebiets;
  • Klare Fahrlässigkeit.

Artikel 10 - Haftung und Straftaten

Der Mieter und die autorisierten Fahrer sind verantwortlich für:

  • Von allen Verkehrsverstößen;
  • Zahlung von Bußgeldern, Gebühren und Strafen.

Sie ermächtigen den Vermieter ausdrücklich, ihre Kontaktdaten an die Behörden weiterzugeben.

Artikel 11 - Kündigung und Streitigkeiten

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Bedingungen kann der Vertrag vom Vermieter automatisch gekündigt werden.
Im Streitfall ist das Gericht am Sitz des Vermieters zuständig.