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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Artikel 1 – Vertragszweck

Gegenstand dieses Vertrags ist die Vermietung eines dem Vermieter gehörenden Fahrzeugs an den Mieter für einen im Mietvertrag festgelegten Zeitraum, zu einem im Mietvertrag festgelegten Preis und zu den dort festgelegten Bedingungen.

Artikel 2 – Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter erklärt sich mit Folgendem einverstanden:

  • Das Fahrzeug ist bestimmungsgemäß zu verwenden;
  • Nehmen Sie nicht an nicht genehmigten Wettbewerben, Rennen oder Nutzungen teil;
  • Das Fahrzeug darf nicht verliehen, untervermietet oder dessen Eigentum übertragen werden;
  • Transportieren Sie keine gefährlichen oder illegalen Güter;
  • Geografische Beschränkungen sind zu beachten (siehe Artikel 3).

Jeder Verstoß gegen diese Regeln führt zur Aufhebung der Versicherungsgarantien und zur Rechnungsstellung des vollen Schadensbetrags.

Artikel 2 bis - Bedingungen für die Gültigkeit des Führerscheins

Der Mieter sowie jede Person, die zum Führen des Mietfahrzeugs berechtigt ist, müssen je nach Fahrzeugtyp die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Fahrzeuge bis 50 cm³: Mindestalter 18 Jahre und gültiger Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich.
  • Fahrzeuge mit 125 cm³ Hubraum: Mindestalter 20 Jahre und Besitz eines Führerscheins der Klasse A1, A2 oder B mit 7 Stunden Ausbildung, gültig für mindestens 2 Jahre.
  • Yamaha TMAX 560 oder gleichwertig (über 125 cm³): Mindestalter 23 Jahre und Besitz eines A2- oder A-Führerscheins, der seit mindestens 2 Jahren gültig ist.

Folgende Dokumente werden für die Buchung benötigt:

  • Ein originaler Führerschein (lesbar und gültig),
  • Ein gültiges Ausweisdokument, - ein Adressnachweis, der nicht älter als 3 Monate ist (der Vermieter kann dies nach eigenem Ermessen verlangen),
  • Für Nichtansässige: ein internationaler Führerschein, falls der Führerschein nicht in französischer Sprache ausgestellt ist.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Vermietung abzulehnen, wenn die vorgelegten Dokumente als nicht konform, gefälscht, abgelaufen oder nicht übersetzt angesehen werden.

Im Falle einer falschen Angabe oder Nichteinhaltung der Fahrbedingungen wird der Mietvertrag ohne Rückerstattung storniert, und der Mieter bleibt ohne Anspruch auf Versicherungsleistungen vollumfänglich für alle Schäden oder Verstöße verantwortlich.

Im Falle der Vorlage eines ungültigen, ungeeigneten oder gefälschten Führerscheins kann der Vermieter die Vermietung ohne Rückerstattungsmöglichkeit stornieren und bereits gezahlte Beträge als Vertragsstrafe einbehalten.

Artikel 3 – Geografische Beschränkung

Mietfahrzeuge dürfen nur auf Korsika gefahren werden, sofern der Vermieter nicht schriftlich etwas anderes genehmigt hat. Jede Nutzung außerhalb dieses Gebiets hat folgende Konsequenzen:

  • Kündigung des Versicherungsschutzes;
  • Es werden Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs berechnet, mindestens pauschal: 500 EUR.

Artikel 4 – Dauer und Verlängerung

Die Mietdauer ist im Vertrag festgelegt. Jede Verlängerungsanfrage bedarf der schriftlichen Genehmigung vor Vertragsende.
Unberechtigte Verlängerungen werden mit 100 EUR pro angefangenem Tag berechnet, rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

Artikel 5 – Zustand des Fahrzeugs

Bei der Fahrzeugübergabe und -rückgabe wird ein Zustandsbericht erstellt. Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht im Bericht gemeldet wurden. Datierte Fotos können als Schadensnachweis dienen.

Artikel 6 – Kraftstoff und Reinigung

  • Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Gebühr von 30 € zuzüglich der Kosten für den fehlenden Kraftstoff erhoben.
  • Das Fahrzeug muss sauber zurückgegeben werden. Bei übermäßiger Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr von 50 € erhoben.

Artikel 7 – Vorsicht / Kaution

Vor der Fahrzeugübergabe ist eine Kaution in Höhe von XXX EUR per Kreditkartenautorisierung zu hinterlegen.
Diese Kaution kann im Falle folgender Ereignisse ganz oder teilweise einbehalten werden:

  • Beschädigung des Fahrzeugs;
  • Verspätete Rückkehr;
  • Reinigungsgebühren oder Treibstoffkosten;
  • Nichtzahlung von Geldstrafen.

Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von maximal 15 Tagen, abzüglich etwaiger anfallender Gebühren.

Artikel 8 – Zahlung und Stornierung

Der Mietpreis ist bei Buchung bzw. bei Fahrzeugübergabe in voller Höhe fällig.

  • Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor der Fahrzeugabholung werden 100 % des Mietbetrags einbehalten.
  • Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung

Artikel 9 - Versicherung und Selbstbeteiligung

Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert.

Im Falle eines Unfalls, bei dem die betroffene Partei die Schuld trägt oder kein Dritter ermittelt werden kann:

  • Es fällt eine nicht verhandelbare Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 € bis 3500 € an, abhängig vom reservierten Fahrzeug;
  • Dieser Selbstbehalt ist auch im Falle von Diebstahl oder Vandalismus fällig.

Folgende Fälle sind nicht abgedeckt:

  • Gesteuert von einer nicht autorisierten Person;
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln;
  • Nutzung des Fahrzeugs außerhalb des Vertragsgebiets oder des geografischen Geltungsbereichs;
  • Klare Fahrlässigkeit.

Artikel 10 – Haftung und Straftaten

Der Mieter und die autorisierten Fahrer sind verantwortlich für:

  • Von allen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung;
  • Zahlung von Bußgeldern, Gebühren und Strafen.

Sie ermächtigen den Vermieter ausdrücklich, ihre Kontaktdaten an die Behörden weiterzuleiten.

Artikel 11 – Kündigung und Streitigkeiten

Der Vertrag kann vom Vermieter bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragsbedingungen automatisch gekündigt werden.
Gerichtsstand im Streitfall ist der Sitz des Vermieters.